Füttern von Tauben und Krähen

Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Bewohner dringend, das Füttern von Tauben und Krähen zu unterlassen. Das Auslegen von Nahrungsmitteln (z. B. Brot, Semmeln, Essensreste) ist strengstens verboten, da es Ungeziefer anzieht und dessen Vermehrung fördert. Bitte beachten Sie zudem, dass Tauben- und Krähenkot Schäden an Gebäuden verursachen kann, da er Fassaden und Dächer angreift. Darüber hinaus birgt der Kot der Tiere gesundheitliche Risiken. Bitte beachten Sie auch, dass Krähen Lärm verursachen, der für andere Bewohner störend sein kann. Wir bitten Sie, Rücksicht auf Ihre Nachbarn zu nehmen und Verhaltensweisen zu vermeiden, die die Ruhe und Ordnung stören.