2015-06-15 14:57
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Sie können – aufgrund Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 13.11.2006 – generell die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die in den auf Sie umgelegten Betriebskosten enthalten sind, in Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen.
Bitte wenden Sie sich für die steuerliche Behandlung und die steuerlichen Auswirkungen in Ihrem konkreten Fall an Ihren steuerlichen Berater.