Mieterbetreuung und Service
Die Sicherung und Verbesserung der Wohn- und der Lebensqualität unserer Kunden steht für uns im Vordergrund. Unsere Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Wir bemühen uns, schnell und unkompliziert zu handeln.
Stromablesung: Bei Bedarf wird der Stromzähler durch den Hausmeister abgelesen. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Telefon 089-877 184
Heizungsablesung: Einmal jährlich findet die Heizungsablesung durch den Messdienst statt. Der Ablesetermin wird mittels Aushang von der Servicefirma ausgehängt.
Bei den Wohnungen, die bereits mit Funkmessgeräten ausgestattet sind, bedarf es keine Anwesenheit der Mieter.
Damit das Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht beeinträchtigt wird, sollten keine Schränke oder größere Gegenstände aufgestellt werden. Vorhänge als Sichtschutz sind nicht gestattet. Die Blumenkästen sind nach innen zu hängen.
Markisen dürfen nur nach Rücksprache mit der Verwaltung angebracht werden.
Das Anbringen und Aufstellen von Satellitenschüsseln ist nicht erlaubt.
Sie benötigen eine Aufschlüsselung über die aktuelle Miete oder eine Bestätigung über ihre pünktliche Mietzahlung. Gern stellen wir Ihnen diese in unserer Geschäftsstelle (ggfls.) kostenpflichtig aus.
Bei Unstimmigkeiten zwischen Bewohnern empfehlen wir zuerst, das persönliche Gespräch zu suchen. Den Konflikt untereinander zu lösen ist oft konstruktiver, als die Verwaltung einzubeziehen.
Anonyme Schreiben können nicht berücksichtigt werden.
Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung kann nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum Ende des Folgejahres erstellt werden. Wir bemühen uns, die Abrechnungen schnellstmöglich durchzuführen; allerdings besteht eine Abhängigkeit zu den Messdienstleistern.
Ein Grad weniger heizen spart ca. sechs Prozent Energie.
Für Schlafzimmer und Flure reichen meistens 15 bis 20 Grad, für Küche 18 bis 20 Grad. In Bad, Wohn- und Kinderzimmer kann es ein oder zwei Grad wärmer sein. Verstellen Sie die Heizkörper nicht mit Vorhängen oder Möbeln.
Stoßlüften gegen Wärmeverlust
Bei abgestellter Heizung sollten die Fenster mehrerer Räume gleichzeitig 2 – 3 mal täglich weit geöffnet werden. Im Winter reichen fünf bis zehn Minuten.
Bitte achten Sie bei Haushaltsgeräten auf die Energieklasse.
Geld sparen
Wenn ein Gerät im Haushalt länger nicht genutzt wird, schalten Sie das Gerät am Hauptschalter aus. Manche Geräte wie TV, Computer oder Waschmaschine verbrauchen auch nach dem Ausschalten Strom. Sie sollten durch eine Steckerleiste mit Fußknopf vom Netz getrennt werden.
Bei der Beleuchtung in den Wohnungen sind LED-Lampen empfehlenswert.
Zur allgemeinen Information:
Die größten Energiefresser in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt:
- 80 % Heizung
- 10 % Warmwasser
- 2,6 % TV, PC usw.
- 2 % Kochen und Spülen
- 1,7 % Kühlen und Gefrieren
- 1,7 % Waschen und Trocknen
- 1 % Beleuchtung
Es wird ein Standardprogramm nach Wohngebiet durch einen Kabelanbieter zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Erweiterungsprogramme können durch den Kabelanbieter bestellt werden.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns.
Bei Interesse an der Anmietung eines Garagenstellplatzes wenden Sie sich bitte an uns.
Wir bitten Sie die Garagenordnung zu beachten.
Kopie Mietvertrag: € 10,00
Bestätigungen: € 5,00
(Aufschlüsselung Miete, Kopie NK-Abrechnung, etc.)
Bareinzahlung Miete: € 10,00
Abänderung des Mietvertrages: € 10,00
Mahngebühr: € 10,00
Die Heizkörper sollten auf die mittlere Stufe eingestellt sein und nicht durch Möbel oder anderen Gegenständen verdeckt sein. So erreichen Sie die ideale Zimmertemperatur.
Zum Lüften der Wohnung öffnen Sie die Fenster für wenige Minuten und stellen die Heizung an kalten Tagen für diese Zeit herunter. So ersetzen Sie die alte Luft durch frische und gesammelte Feuchtigkeit kann entweichen. Bitte niemals die Fenster auf Kippfunktion zum Lüften stellen!
Sollten Sie zu wenig heizen, kann sich die Feuchtigkeit an den Wänden niederschlagen und es zu Schimmelbefall kommen. Entsprechende Messgeräte helfen bei der Kontrolle.
Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Alle Mietvertragspartner müssen unterschreiben. Die Kündigung sollte dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage) vorliegen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. (siehe Musterschreiben)
Eine Überprüfung gemäß der Trinkwasserverordnung findet regelmäßig statt.
Bitte beachten Sie die gültigen Mülltrennungsvorschriften der jeweiligen Versorgungsbetriebe.
Bei unsachgemäßer Mülltrennung werden die dadurch entstehenden Mehrkosten auf alle Mieter verteilt. Daher trennen Sie bitte richtig!
Weitere Informationen für München: AWM München
Weitere Informationen für Fürstenfeldbruck: AWB-FFB
Außerhalb unserer Geschäftszeiten rufen Sie bitte unsere Notrufnummer an:
Der Einbau der Rauchwarnmelder in Bayern ist bis zum dem 31.12.2017 Pflicht. In jedem Schlafraum, Kinderzimmer und Flur ist ein Rauchwarnmelder einzubauen.
Die Prüfung und Wartung erfolgt einmal im Jahr durch eine Servicefirma und wird rechtzeitig angekündigt.
Die Ruhezeiten sind in der Hausordnung detailliert aufgeführt.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und tragen zu einem „Guten Wohnen“ miteinander bei.
Das Aufstellen und Anbringen von Satellitenschüsseln ist nicht gestattet.
Bitte erkundigen Sie sich bei unserer zuständigen Antennenfirma/Kabelanbieter nach anderen Empfangsmöglichkeiten für Sender, die nicht im Standardprogramm enthalten sind.
Schimmelbildung in den Wohnungen wird meistens durch fehlerhaftes Heiz-, Lüftungs- und Wohnverhalten verursacht.
Siehe auch "Heizen und Lüften":
Die Heizkörper sollten auf die mittlere Stufe eingestellt sein und nicht durch Möbel oder anderen Gegenständen verdeckt sein. So erreichen Sie die ideale Zimmertemperatur.
Zum Lüften der Wohnung öffnen Sie die Fenster für wenige Minuten und stellen die Heizung an kalten Tagen für diese Zeit herunter. So ersetzen Sie die alte Luft durch frische und gesammelte Feuchtigkeit kann entweichen. Bitte niemals die Fenster auf Kippfunktion zum Lüften stellen!
Sollten Sie zu wenig heizen, kann sich die Feuchtigkeit an den Wänden niederschlagen und es zu Schimmelbefall kommen. Entsprechende Messgeräte helfen bei der Kontrolle.
Folgenden Schlüsseldienst können wir empfehlen:
Firma Fabeos, Telefon: 089/ 678 068 12
Sperrmüll geben Sie bitte in den nahgelegenen Wertstoffhöfen ab. Das Abstellen von Sperrmüll in den Kellergängen oder im Mülltonnenhaus ist untersagt.
Zur Sperrmüllentsorgung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Entsorgungsbetrieb.
Weitere Informationen für München: AWM München
Weitere Informationen für Fürstenfeldbruck: AWB-FFB
Das Halten von Tieren ist im Mietvertrag geregelt und bedarf der Zustimmung des Vermieters. Keiner Zustimmung bedarf die Haltung von Kleintieren (wie Ziervögel, Fische, Hamster) in üblichem Umfang.
Die Reinigung der Treppenhäuser und Gemeinschaftsräume werden von externen Firmen gereinigt.
Bitte unterstützen Sie das Reinigungspersonal, in dem Sie keine Gegenstände im Treppenhaus abstellen.
Bei Ein- und Auszug wird die Zufahrt in die Wohnanlage in Ausnahmefällen genehmigt. Ein Pfostenschlüssel kann gegen Pfandgebühr (€ 30,--) ausgeliehen werden.
Wir bitten Sie, die Gegenstände vorsichtig durch die Treppenhäuser zu transportieren und Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen.
Sollten Sie eine Untervermietung von Wohnraum planen, nehmen Sie vorher Kontakt zu unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Abteilung Vermietung auf.
Es darf keine vollständige Untervermietung vorliegen.
Die Wohnung sollte angemessenen Wohnraum für die Anzahl der Bewohner bereitstellen.
Möchten Sie länger in den Urlaub fahren? Bitte hinterlassen Sie zur Vorsicht bei einem Nachbarn oder Bekannten Ihre Kontaktdaten und Schlüssel, so dass wir Sie in Notfällen – wie bei einem Wasserrohrbruch – erreichen können.
Wir empfehlen jedem Mieter, eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Somit ist ihr komplettes Inventar, egal ob Eigen- oder Fremdverschulden, versichert. Wir weisen darauf hin, dass es im Schadensfall für den Mieter ohne Versicherung sehr teuer werden kann!
Der Winterdienst wird durch unsere Hausmeister vor Ort oder eine Fremdfirma sichergestellt.
Der Räum- und Streudienst bei Schnee und Glätte erfolgt werktags bis 7:00 Uhr in der Früh und Sonnntag bis 08:00 Uhr in der Früh. In der Regel endet diese Pflicht um 20:00 Uhr abends.
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Stadt an Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können. Er gilt für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellung. Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt wird, richtete sich nach dem zu ermittelnden Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen.
Nähere Informationen erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Wohnungsamt/Landratsamt
München: Amt für Wohnungswesen, Franziskanerstraße 8, 81669 München
Fürstenfeldbruck: Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat Sozialer Wohnungsbau, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck