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Unser Service von A bis Z

Mieterbetreuung und Service

Die Sicherung und Verbesserung der Wohn- und der Lebensqualität unserer Kunden steht für uns im Vordergrund. Unsere Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Wir bemühen uns, schnell und unkompliziert zu handeln.

Ablesung

Stromablesung: Bei Bedarf wird der Stromzähler durch den Hausmeister abgelesen. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Telefon 089-877 184

Heizungsablesung: Einmal jährlich findet die Heizungsablesung durch den Messdienst statt. Der Ablesetermin wird mittels Aushang von der Servicefirma  ausgehängt.

Bei den Wohnungen, die bereits mit Funkmessgeräten ausgestattet sind, bedarf es keine Anwesenheit der Mieter.

Balkon

Damit das Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht beeinträchtigt wird, sollten keine Schränke oder größere Gegenstände aufgestellt werden. Vorhänge als Sichtschutz sind nicht gestattet. Die Blumenkästen sind nach innen zu hängen.

Markisen dürfen nur  nach Rücksprache mit der Verwaltung angebracht werden.

Das Anbringen und Aufstellen von Satellitenschüsseln ist nicht erlaubt.

Bescheinigungen

Sie benötigen eine Aufschlüsselung über die aktuelle Miete oder eine Bestätigung über ihre pünktliche Mietzahlung. Gern stellen wir Ihnen diese in unserer Geschäftsstelle (ggfls.)  kostenpflichtig aus.

Beschwerden / Konflikte

Bei Unstimmigkeiten zwischen Bewohnern empfehlen wir zuerst, das persönliche Gespräch zu suchen. Den Konflikt untereinander zu lösen ist oft konstruktiver, als die Verwaltung einzubeziehen.

Anonyme Schreiben können nicht berücksichtigt werden.

Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung kann nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum Ende des Folgejahres erstellt werden. Wir bemühen uns, die Abrechnungen schnellstmöglich durchzuführen; allerdings besteht eine Abhängigkeit zu den Messdienstleistern.

Energie sparen

Ein Grad weniger heizen spart ca. sechs Prozent Energie.

Für Schlafzimmer und Flure reichen meistens 15 bis 20 Grad, für Küche 18 bis 20 Grad. In Bad, Wohn- und Kinderzimmer kann es ein oder zwei Grad wärmer sein. Verstellen Sie die Heizkörper nicht mit Vorhängen oder Möbeln.

Stoßlüften gegen Wärmeverlust

Bei abgestellter Heizung sollten die Fenster mehrerer Räume gleichzeitig 2 – 3 mal täglich weit geöffnet werden. Im Winter reichen fünf bis zehn Minuten.

Bitte achten Sie bei Haushaltsgeräten auf die Energieklasse.

Geld sparen

Wenn ein Gerät im Haushalt länger nicht genutzt wird, schalten Sie das Gerät am Hauptschalter aus. Manche Geräte wie TV, Computer oder Waschmaschine verbrauchen auch nach dem Ausschalten Strom. Sie sollten durch eine Steckerleiste mit Fußknopf vom Netz getrennt werden.

Bei der Beleuchtung in den Wohnungen sind LED-Lampen empfehlenswert.

Zur allgemeinen Information:

Die größten Energiefresser in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt:

  • 80 % Heizung
  • 10 % Warmwasser
  • 2,6 % TV, PC usw.
  • 2 % Kochen und Spülen
  • 1,7 % Kühlen und Gefrieren
  • 1,7 % Waschen und Trocknen
  • 1 % Beleuchtung
Fernsehen

Es wird ein Standardprogramm nach Wohngebiet durch einen Kabelanbieter zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Erweiterungsprogramme können durch den Kabelanbieter bestellt werden.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns.

Garagen

Bei Interesse an der Anmietung eines Garagenstellplatzes wenden Sie sich bitte an uns.

Wir bitten Sie die Garagenordnung zu beachten.

Gebühren

Kopie Mietvertrag: € 10,00

Bestätigungen: € 5,00
(Aufschlüsselung Miete, Kopie NK-Abrechnung, etc.)

Bareinzahlung Miete: € 10,00

Abänderung des Mietvertrages: € 10,00

Mahngebühr: € 10,00

Heizen und Lüften

Die Heizkörper sollten auf die mittlere Stufe eingestellt sein und nicht durch Möbel oder anderen Gegenständen verdeckt sein. So erreichen Sie die ideale Zimmertemperatur.

Zum Lüften der Wohnung öffnen Sie die Fenster für wenige Minuten und stellen die Heizung an kalten Tagen für diese Zeit herunter. So ersetzen Sie die alte Luft durch frische und gesammelte Feuchtigkeit kann entweichen. Bitte niemals die Fenster auf Kippfunktion zum Lüften stellen!

Sollten Sie zu wenig heizen, kann sich die Feuchtigkeit an den Wänden niederschlagen und es zu Schimmelbefall kommen. Entsprechende Messgeräte helfen bei der Kontrolle.

Kündigung

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Alle Mietvertragspartner müssen unterschreiben. Die Kündigung sollte dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage) vorliegen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. (siehe Musterschreiben)

Legionellen

Eine Überprüfung gemäß der Trinkwasserverordnung findet regelmäßig statt.

Mülltrennung

Bitte beachten Sie die gültigen Mülltrennungsvorschriften der jeweiligen Versorgungsbetriebe.

Bei unsachgemäßer Mülltrennung werden die dadurch entstehenden Mehrkosten auf alle Mieter verteilt. Daher trennen Sie bitte richtig!

Weitere Informationen für München: AWM München

Weitere Informationen für Fürstenfeldbruck: AWB-FFB

Notrufnummer

Außerhalb unserer Geschäftszeiten rufen Sie bitte unsere Notrufnummer an:

Notrufnummer M-Neuaubing

Notrufnummer Fürstenfeldbruck

Rauchwarnmelder

Der Einbau der Rauchwarnmelder in Bayern ist bis zum dem 31.12.2017 Pflicht. In jedem Schlafraum, Kinderzimmer und Flur ist ein Rauchwarnmelder einzubauen.

Die Prüfung und Wartung erfolgt einmal im Jahr durch eine Servicefirma und wird rechtzeitig angekündigt.

Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind in der Hausordnung detailliert aufgeführt.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und tragen zu einem „Guten Wohnen“ miteinander bei.

Satellitenschüsseln / Parabolantennen

Das Aufstellen und Anbringen von Satellitenschüsseln ist nicht gestattet.

Bitte erkundigen Sie sich bei unserer zuständigen Antennenfirma/Kabelanbieter nach anderen Empfangsmöglichkeiten für Sender, die nicht im Standardprogramm enthalten sind.

Schimmel

Schimmelbildung  in den Wohnungen wird meistens durch fehlerhaftes Heiz-, Lüftungs- und Wohnverhalten verursacht.

Siehe auch "Heizen und Lüften":

Die Heizkörper sollten auf die mittlere Stufe eingestellt sein und nicht durch Möbel oder anderen Gegenständen verdeckt sein. So erreichen Sie die ideale Zimmertemperatur.

Zum Lüften der Wohnung öffnen Sie die Fenster für wenige Minuten und stellen die Heizung an kalten Tagen für diese Zeit herunter. So ersetzen Sie die alte Luft durch frische und gesammelte Feuchtigkeit kann entweichen. Bitte niemals die Fenster auf Kippfunktion zum Lüften stellen!

Sollten Sie zu wenig heizen, kann sich die Feuchtigkeit an den Wänden niederschlagen und es zu Schimmelbefall kommen. Entsprechende Messgeräte helfen bei der Kontrolle.

Schlüsseldienst

Folgenden Schlüsseldienst können wir empfehlen:

Firma Fabeos, Telefon: 089/ 678 068 12

Sperrmüll

Sperrmüll geben Sie bitte in den nahgelegenen Wertstoffhöfen ab. Das Abstellen von Sperrmüll in den Kellergängen oder im Mülltonnenhaus ist untersagt.

Zur Sperrmüllentsorgung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Entsorgungsbetrieb.

Weitere Informationen für München: AWM München

Weitere Informationen für Fürstenfeldbruck: AWB-FFB

Tierhaltung

Das Halten von Tieren ist im Mietvertrag geregelt und bedarf der Zustimmung des Vermieters. Keiner Zustimmung bedarf die Haltung von Kleintieren (wie Ziervögel, Fische, Hamster) in üblichem Umfang.

Treppenhausreinigung

Die Reinigung der Treppenhäuser und Gemeinschaftsräume werden von externen Firmen gereinigt.

Bitte unterstützen Sie das Reinigungspersonal, in dem Sie keine Gegenstände im Treppenhaus abstellen.

Umzug

Bei Ein- und Auszug wird die Zufahrt in die Wohnanlage in Ausnahmefällen genehmigt. Ein Pfostenschlüssel kann gegen Pfandgebühr (€ 30,--) ausgeliehen werden.

Wir bitten Sie, die Gegenstände vorsichtig durch die Treppenhäuser zu transportieren und Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen.

Untervermietung

Sollten Sie eine Untervermietung von Wohnraum planen, nehmen Sie vorher Kontakt zu unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Abteilung Vermietung auf.

Es darf keine vollständige Untervermietung vorliegen.

Die Wohnung sollte angemessenen Wohnraum für die Anzahl der Bewohner bereitstellen.

Urlaub

Möchten Sie länger in den Urlaub fahren? Bitte hinterlassen Sie zur Vorsicht bei einem Nachbarn oder Bekannten Ihre Kontaktdaten und Schlüssel, so dass wir Sie in Notfällen – wie bei einem Wasserrohrbruch – erreichen können.

Versicherung

Wir empfehlen jedem Mieter, eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Somit ist ihr komplettes Inventar, egal ob Eigen- oder Fremdverschulden, versichert. Wir weisen darauf hin, dass es im Schadensfall für den Mieter ohne Versicherung sehr teuer werden kann!

Winterdienst

Der Winterdienst wird durch unsere Hausmeister vor Ort oder eine Fremdfirma sichergestellt.

Der Räum- und Streudienst bei Schnee und Glätte erfolgt werktags bis 7:00 Uhr in der Früh und Sonnntag bis 08:00 Uhr in der Früh. In der Regel endet diese Pflicht um 20:00 Uhr abends.

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Stadt an Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können. Er gilt für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellung. Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt wird, richtete sich nach dem zu ermittelnden Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen.

Nähere Informationen erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Wohnungsamt/Landratsamt

München: Amt für Wohnungswesen, Franziskanerstraße 8, 81669 München

Fürstenfeldbruck: Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat Sozialer Wohnungsbau, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck

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